Unser Schwerpunkt: Familienrecht.
Ob Scheidung, Ehevertrag, Sorgerecht – wir sind für Sie da, wenn es um den Schwerpunkt Familienrecht geht. Mit Erfahrung, Know-how und Einfühlungsvermögen vertreten wir Ihre Rechte und bringen Sie auf den richtigen Weg. Auch in damit verknüpften Fragen des Steuer- und Gesellschaftsrechts, des Erbrechts, des allgemeinen Zivilrechts und des Verfahrensrechts sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner.
Unsere Herangehensweise: zielorientiert.
Anstatt wortreiche Memos zu verfassen, setzen wir auf eine pragmatische Beratung. Sachgerecht, fair, mit hoher Transparenz und in überschaubarem Zeitrahmen. Unser Ziel ist, dass Sie Ihren Fall bei uns in sicheren Händen wissen und auf dieser Basis eine gute Entscheidung treffen können. Wenn möglich, streben wir bei Konflikten eine außergerichtliche Lösung an. Denn ein Prozess kostet Sie Zeit, Geld und Nerven. Er muss deshalb das letzte Mittel der Wahl sein.
Unsere Erfahrung: langjährig.
Dass wir mit unserem Ansatz auf dem richtigen Weg sind, bestätigen die vielen Weiterempfehlungen unserer Mandanten und Kollegen. Außerdem vertrauen uns zahlreiche Gebietskörperschaften und Unternehmen seit vielen Jahren Ihre Mandate an.
Rechtsgebiete
Familienrechtliche Beratung muss umfassend sein. Das geht nicht ohne besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Steuer- und Gesellschaftsrechts, Erbrechts, allgemeinen Zivilrechts und des Verfahrensrechts.“
Dr. Peter Becker