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Kompetenzen

Wie können wir Ihnen helfen?
Für Sie bringen wir unsere Expertise auf unterschiedlichen Feldern zusammen. Schließlich halten sich juristische Fragen nicht an Rechtsgebiete. Unsere Besonderheit: Als Diplom-Finanzwirt und Fachanwalt für Familienrecht verknüpft Dr. Peter Becker diese wesentlichen Bereiche miteinander. Für eine umfassende Betrachtung und ganzheitliche Beratung im Bereich des Familienrechts.

FAMILIENRECHT

Sie wollen sich trennen oder scheiden lassen. Sie streiten sich über das Sorgerecht. Sie fordern Unterhalt ein. Oder Sie wollen mit einem entsprechenden Ehevertrag vielen Konflikten vorbeugen. In diesen und anderen Fällen sind wir als Anwälte für Familienrecht für Sie da – einschließlich gesellschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher Folgen sowie zivil- und erbrechtlicher Folgefragen.

Schwerpunkte:

  • Trennung und Scheidung
  • Elterliche Sorge und Umgang
  • Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt
  • Güterrecht, insbesondere Zugewinnausgleich
  • Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens (Immobilie, Konten, etc.)
  • Eheverträge (insbesondere für Unternehmer und Freiberufler)
  • Trennungs-und Scheidungsfolgenverträge



STEUERRECHTLICHE BEZÜGE

  • Einkommensermittlung, insbesondere bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen
  • Besteuerung von Arbeitnehmern im Jahr der Trennung und danach
  • Steuererstattungen und -forderungen beim Zugewinnausgleich
  • Steuerfragen der Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens



ERBRECHTLICHE BEZÜGE

  • Auswirkungen und Handlungsbedarf durch Trennung und Scheidung
  • Erbrechtliche Regelungen in Patchworkfamilien



GESELLSCHAFTSRECHTLICHE BEZÜGE

  • Auseinandersetzung von Gesellschaften und Wahrung von Gesellschafterrechten im Zuge der Trennung und Scheidung
  • Bewertung von Gesellschaften und Gesellschaftsanteilen im Rahmen des Zugewinnausgleichs



ZIVILRECHTLICHE BEZÜGE

  • Auseinandersetzung von Nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Rückforderungsansprüche bei gescheiterten Nichtehelichen Lebensgemeinschaften, auch von „Schwiegereltern“ und sonstigen Dritten



VERFAHRENSRECHTLICHE BEZÜGE

  • Durchsetzung Ihrer Rechte durch Eil- und Hauptsacheanträge bspw. im Unterhalts-, Güter- und Gewaltschutzrecht

NETZWERK DER BESTEN

Auch der beste Anwalt kann nicht alles wissen. Wenn erforderlich, arbeiten wir mandatsbezogen mit Experten anderer Fachgebiete und anderer Sozietäten zusammen.
Diese Kolleginnen und Kollegen gehören ebenfalls zu den Besten ihres Fachs. Und sind uns oft freundschaftlich verbunden.
Da wir als Ihre Anwälte allein Ihnen, unseren Mandanten, und unserem Gewissen verpflichtet sind, sind wir frei in unseren Entscheidungen und frei in unserem Urteil.

Anfuehrungszeichen

Besser als streiten,
wie ein Feuer entstand,
ist, es zu löschen.”

Johann Amos Comenius, böhmischer Philosoph, Theologe und Pädagoge (1592 – 1670)

Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen weiter!
Kontakt
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Dr. Peter Becker Rechtsanwalt  |  Schorlemerstraße 11  |  48143 Münster  |  T 0251 98 11 39-40  |  kontakt@ra-drbecker.de  |  Impressum | Datenschutz

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