Für Sie bringen wir unsere Expertise auf unterschiedlichen Feldern zusammen. Schließlich halten sich juristische Fragen nicht an Rechtsgebiete. Unsere Besonderheit: Als Diplom-Finanzwirt und Fachanwalt für Familienrecht verknüpft Dr. Peter Becker diese wesentlichen Bereiche miteinander. Für eine umfassende Betrachtung und ganzheitliche Beratung im Bereich des Familienrechts.
FAMILIENRECHT
Sie wollen sich trennen oder scheiden lassen. Sie streiten sich über das Sorgerecht. Sie fordern Unterhalt ein. Oder Sie wollen mit einem entsprechenden Ehevertrag vielen Konflikten vorbeugen. In diesen und anderen Fällen sind wir als Anwälte für Familienrecht für Sie da – einschließlich gesellschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher Folgen sowie zivil- und erbrechtlicher Folgefragen.
Schwerpunkte:
- Trennung und Scheidung
- Elterliche Sorge und Umgang
- Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt
- Güterrecht, insbesondere Zugewinnausgleich
- Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens (Immobilie, Konten, etc.)
- Eheverträge (insbesondere für Unternehmer und Freiberufler)
- Trennungs-und Scheidungsfolgenverträge
VERFAHRENSRECHTLICHE BEZÜGE
- Durchsetzung Ihrer Rechte durch Eil- und Hauptsacheanträge bspw. im Unterhalts-, Güter- und Gewaltschutzrecht
NETZWERK DER BESTEN
Auch der beste Anwalt kann nicht alles wissen. Wenn erforderlich, arbeiten wir mandatsbezogen mit Experten anderer Fachgebiete und anderer Sozietäten zusammen.
Diese Kolleginnen und Kollegen gehören ebenfalls zu den Besten ihres Fachs. Und sind uns oft freundschaftlich verbunden.
Da wir als Ihre Anwälte allein Ihnen, unseren Mandanten, und unserem Gewissen verpflichtet sind, sind wir frei in unseren Entscheidungen und frei in unserem Urteil.
Besser als streiten,
wie ein Feuer entstand,
ist, es zu löschen.“
Johann Amos Comenius, böhmischer Philosoph, Theologe und Pädagoge (1592 – 1670)